Wahlen

Wahl des 18. Landtages in Baden-Württemberg am 8. März 2026


Wichtige Hinweise zur Briefwahl
 
Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendungen ins Ausland.
Für die Beantragung der Briefwahl benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigungskarten werden Ihnen ab 25.01.2026 zugesandt.
 
Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Dies wird voraussichtlich ab dem 02.02.2026 möglich sein.
 
Sie haben die Möglichkeit die Briefwahl auch online zu beantragen. Hierzu finden Sie in Kürze auf dieser Homepage den entsprechenden Link.
Es besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt in unseren Diensträumen im Bürgerbüro, Schmiedgasse 10 b, auszufüllen und gleich dort wieder abzugeben. Das erspart Ihnen Zeit für den Versand und den Rückversand.
Bitte beachten Sie hier unsere Öffnungszeiten!
 
Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die in den Wahlunterlagen mitübersandten Hinweise (Merkblatt). Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist.
 
Der rote Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.
Für den rechtzeitigen Eingang müssen Sie selbst sorgen. Bei einem Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 05.03.2026 aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann.
 
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst umgehend bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden.

Wahlbenachrichtigung

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt an alle Wahlberechtigten ca. 3 - 4 Wochen vor der Wahl nach Hause und wird für die Identifikation Ihrer Person im Wahlamt benötigt.

Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro in der Schmiedgasse 10b. 
 

Briefwahl beantragen

Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Dazu kreuzen Sie dies auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie per Post an die Gemeindebehörde senden, persönlich vorbeibringen oder vorbeibringen lassen.

Ebenso möglich ist die Antragstellung per Fax oder per E-Mail bei der Gemeindebehörde. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Wahlscheinantrag bequem per Smartphone

Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt das vorausgefüllte Antragsformular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen geöffnet werden.
 

Noch Fragen zum Antragsverfahren?

Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt der Stadt Elzach unter den aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung

Wahlamt Elzach
Michael Burger
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 / 804-27
Fax 07682 / 804-55

Informationen zur Wahl