Wahlen
Bundestagswahl 2025 - Sonntag, 23. Februar 2025
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendungen ins Ausland.
Für die Beantragung der Briefwahl benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigungskarten werden Ihnen ab dem 17.01.2025 zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Dies wird voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich sein.
Sie haben die Möglichkeit die Briefwahl auch online zu beantragen. Hierzu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage den entsprechenden Link. Es besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt in unseren Diensträumen im Bürgerbüro, Schmiedgasse 10 b, auszufüllen und gleich dort wieder abzugeben. Das erspart Ihnen Zeit für den Versand und den Rückversand.
Bitte beachten Sie hier unsere Öffnungszeiten!
Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die in den Wahlunterlagen mitübersandten Hinweise (Merkblatt). Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist.
Der rote Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.
Für den rechtzeitigen Eingang müssen Sie selbst sorgen. Bei einem Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst umgehend bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden.