Neues Landesgaststättengesetz (LGastG) ab 01.01.2026
Durch das neue Landesgaststättengesetz ist ab 01.01.2026 die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen weggefallen und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt worden.
Dies betrifft die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen, zu denen die Öffentlichkeit Zutritt hat und Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Der Verantwortliche für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass meldet nunmehr zwei Wochen vorher den Betrieb unter Angabe des Namens, der ladungsfähigen Anschrift, des Ortes und des Zeitraumes der Veranstaltung an. Das gastronomische Angebot ist ebenfalls anzugeben.
Es wurde dabei eine Textform-Erfordernis festgelegt, so dass eine Anzeige nur schriftlich erfolgen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Veröffentlichung von Veranstaltungen im ZTL-Veranstaltungskalender
Bitte nutzen Sie zur Meldung Ihrer Veranstaltungen das nachfolgende beschreibbare Formular und senden Sie uns ein E-Mail an tourist-info@elzach.de. Die Termine werden dann von uns eingepflegt und freigeschaltet. Auch Änderungen bzw. Ergänzungen zu bestehenden Veranstaltungen können hier gemeldet werden.