Kinderbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der Stadt Elzach von großer Bedeutung. In den Einrichtungen der Kinderbetreuung im Stadtgebiet und auch in den Ortschaften werden verschiedene Betreuungszeitmodelle, sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder ab 3 Jahren, bis zum Schulbeginn angeboten.
Unterschiedliche pädagogische Ansätze und Konzepte bereichern die Betreuungslandschaft und bieten den Eltern die Möglichkeit ein passendes Angebot für ihren Bedarf zu finden. Die Nachfrage nach individuellen Betreuungsangeboten wird über Tageseltern unter der Schirmherrschaft des Tagesmüttervereins Denzlingen e.V. abgedeckt. Das umfangreiche Betreuungsangebot wird durch stetige Bedarfsplanung von Seiten der Stadt, unterstützt von Elternumfragen, weiterentwickelt.
Hier erhalten Sie detallierte Informationen über die Betreuungsangebote und Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten zu den einzelnen Einrichtungen. Darüber hinausgehende Fragen, zum Beispiel nach freien Betreuungsplätzen oder dem Anmeldeverfahren, werden Ihnen gerne auch direkt in den Einrichtungen beantwortet.
Kindergärten in Elzach
Übersicht über die Betreuungseinrichtungen
In der Stadt Elzach gibt es 8 verschiedene Kindergärten, die alle durch ihre individuellen zeitlichen und pädagogischen Angebote die Kinderbetreuungsstruktur der Stadt bereichern. Diese verschiedenen Einrichtungen sind sowohl im Gebiet der Kernstadt als auch in den Ortsteilen Prechtal, Oberprechtal und Yach, sodass auch wohnortnahe Betreuungsplätze angeboten werden können.
Eine Gesamtübersicht über die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie über die Betreuungszeiten, Elternbeiträge und Konzeption finden Sie auf unserem Kindergartenfinder (bitte hier klicken).
Dort erhalten Sie neben umfassenden Informationen zum Angebot auch die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungen. Bei Rückfragen zu einzelnen Angeboten können Sie sich gerne an die jeweilige Einrichtung wenden.
Zentrale Vormerkung für einen Kindergartenplatz
Für die Anmeldung und die Platzvergabe der Betreuungseinrichtungen ist eine Vormerkung im zentralen Online- Vormerkungssystem der Stadt Elzach zwingend erforderlich und verpflichtend.
Die Anmeldetage für das Kindergartenjahr 25/26 (1. Sep. 2025 bis 31. Aug. 2026) waren im Oktober 2024. Alle später eintreffenden Vormerkungen werden als Nachmeldung gelistet. Wenn alle Kinder aus der regulären Anmeldefrist ein Platzangebot erhalten haben, werden die Nachmeldungen unter Einhaltung der vorgegebenen Kriterien berücksichtigt. Wenn Sie in dem gewünschten Kindergartenjahr kein Platzangebot erhalten, dann wird Ihre Vormerkung automatisch mit zu den Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr genommen.
Um an der zentralen Vormerkung teilzunehmen klicken Sie bitte auf den folgenden Link.
Einmalige Registrierung erforderlich
Für die zentrale Vormerkung müssen Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mail- Adresse, Ihren Kontaktdaten und den entsprechenden Daten Ihres Kindes registrieren und können Ihr Kind für einen Platz in bis zu drei Einrichtungen nach einer von Ihnen festgelegten Priorisierung vormerken. Sie erhalten voraussichtlich bis zum nächsten Frühjahr eine Rückmeldung der Wunscheinrichtungen ob der gewünschte Platz zur Verfügung gestellt werden kann.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für die weiterführende Betreuung nach dem 3. Lebensjahr (Wechsel aus der Kleinkindbetreuung in eine Kindergartengruppe) ebenfalls eine separate Vormerkung im System erforderlich ist. Für diese Anmeldung gelten dieselben Aufnahmekriterien.
Förderung von Kindertagesbetreuungen
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Beantragung Übernahme Teilnahmebeiträge
Wird Ihr Kind in Kindertagespflege betreut, ist es möglich auf Antrag finanzielle Unterstützung für Kosten dieser Betreuungsform durch das Jugendamt zu erhalten. Die finanzielle Förderung kann nur auf Antrag und in der Regel ab Beginn des Antragsmonats erfolgen.
Stellen Sie den Antrag daher spätestens in dem Monat, ab dem die Betreuung in Kindertagespflege beginnt.
Seite des Landratsamtes Emmendingen
Aufnahmekriterien für die Kindergärten in Elzach
Die aktuellen Aufnahmekriterien für die Kindergärten der Stadt Elzach sind:
Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bzw. ab Vollendung des ersten Lebensjahres sowie unter Beachtung des § 24 SGB VIII werden folgende Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen in der Stadt Elzach angewandt. Die Kriterien finden in nachrangiger Ordnung Anwendung:
1. Familien mit Wohnort Elzach (mit allen Stadtteilen) haben Vorrang.
2. Betreuungsform (Bedarf Ganztagesbetreuung).
3. Geschwisterkinder in der Einrichtung haben Vorrang.
4. Alter des Kindes (Vollendung des 3. Lebensjahres).
Soziale Härte findet im Einzelfall Anwendung: Berufstätigkeit (beider Elternteile) / alleinerziehend/ Pflege von Angehörigen/ fehlende familiäre Unterstützungsmöglichkeiten.
Kinder mit Integrations- und Fluchthintergrund sollten nach Möglichkeit gleichmäßig in den Einrichtungen betreut werden. Zur Gewinnung von Fachpersonal sowie aus Gründen der Personalentwicklung werden für Kinder von Mitarbeiter/innen der Kindergärten in der Stadt Elzach– falls erforderlich- vorrangig Plätze zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch bei einem außerhalb Elzachs liegenden Wohnort.