
Lärmaktionsplan
Beschluss der Aktualisierung des Lärmaktionsplans der vierten Stufe gemäß § 47 d BImSchG
Auf Basis einer Lärmkartierung sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmaktionspläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Zuständig hierfür sind Städte und Gemeinden im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen. Auch die Stadt Elzach ist hiervon durch die B 294 betroffen.
Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans wurden die Lärmbetroffenheiten an den genannten Straßen ermittelt und hierauf aufbauend das Maßnahmenkonzept fortgeschrieben. Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde die Lärmsituation zusammengestellt.
Die Stadt Elzach hat auf dieser Grundlage als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den bestehenden Lärmaktionsplan von 2020 fortgeschrieben. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2026.
Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann nachstehend eingesehen werden:
