Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

303 Soziales Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht

Beschreibung

Durch das Schwerbehindertenrecht sollen Benachteiligungen von Behinderten so weit wie möglich kompensiert werden. So genießen schwerbehinderte Menschen z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben oder haben ein Anrecht auf steuerliche Nachteilsausgleiche. Das Vorliegen der Behinderung - bewertet mit einem Grad der Behinderung (GdB) - werden im FB 30.3 festgestellt. Als Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw. werden hierzu Schwerbehindertenausweise ausgestellt.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
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Persönlicher Kontakt

Frau Carina Wehrle

Fachbereichsleiterin Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht

Telefon 07641 451 3060
Fax 07641 451 3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau R. Schwörer
Telefon 07641 451-3062
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Schultis
Telefon 07641 451-3065
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Reinacher
Telefon 07641 451-3066
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Schätzle
Telefon 07641 451-3067
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau E. Heim
Telefon 07641 4513068
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Herr H. Markstahler
Telefon 07641 451-3069
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau D. Fischer
Telefon 07641 451-3064
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau P. Nolle
Telefon 07641 4513070
Fax 07641 4513089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau E. Weber
Telefon 07641 451-3075
Fax 07641 451-3089
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau R. Schillinger
Telefon 07641 451 3063
Fax 07641 451 3089
Frau M. Gebele
Telefon 07641 4513095
Herr F. Lacerti
Telefon 07641 451 3082

Sonstiges

Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen

Der Behindertenbeauftragte berät und und unterstützt den Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.

Kontaktdaten des Behindertenbeauftragten

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51