Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.
Im Fokus des Förderschwerpunkts Wohnen/Innenentwicklung steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale unter anderem durch:
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- umfassende Modernisierungen,
- Aufstockungen von Gebäuden
- sowie innerörtliche Nachverdichtungen.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel.
Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR.
Für die Antragstellung ist es notwendig, dass alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 04.09.2026 bei der Gemeinde vorliegen. Wir bitten deshalb darum, bereits frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten und die erforderlichen Antragsunterlagen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen digital eingereicht werden müssen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt (Ansprechpartner: Herr Bührer Tel. 07682/804-30 E-Mail: julian.buehrer@elzach.de).
Es können nur Projekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung in 2027 beginnt und die vor der Programmentscheidung nicht begonnen worden sind.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter
ttps://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/