Nutzung des Grundstücks

Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen, sondern es gibt ganz verschiedene Nutzungsbeschränkungen. Diese können sich zum Beispiel aus Regelungen des Baurechts oder des Wasser- und Bodenschutzrechts ergeben .

Zum Schutz vor Hochwasser müssen Sie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die sogenannten Schutzvorschriften beachten. Hier ist vor allem ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ergänzende Bestimmungen gibt es in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass es im direkten Gewässerumfeld Einschränkungen durch den sogenannten Gewässerrandstreifen geben kann. Im Allgemeinen sind Gewässerrandstreifen im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit und zum Schutz der Gewässer mit Nutzungsbeschränkungen belegt.

Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungen oder eine Sanierung erforderlich sein.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51