Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel

  • für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
  • wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

Freigabevermerk

10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

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Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51