Spezielle Arbeitsformen

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist. Ihm liegt eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Unbefristete "normale" Vollzeitarbeitsstellen haben in den letzten Jahren wieder stärker zugenommen als die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.

Die Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis resultiert aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen, die beispielsweise dem Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher entsprechen können. In der Regel haben atypische Beschäftigungsformen nicht das Ziel, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren.

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die Flexibilität. Auch Arbeitgeber haben durch atypische Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften rasch an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.

Freigabevermerk

23.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51