Berufsschule

Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule.

In den Betrieben wird die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen zu ermöglichen.

Für Jugendliche besteht bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht, wenn sie

  • ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • keine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen.

Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.

Es gibt:

  • gewerbliche Berufsschulen
  • kaufmännische Berufsschulen
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschulen
  • landwirtschaftliche Berufsschulen

Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Je nach Ausbildungsberuf dauert die Ausbildung

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Berufsschulabschlussprüfung sowie:

  • im Handwerk mit der Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung,
  • im kaufmännischen Sektor und in weiteren Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG):

  • § 2 Lernorte der Berufsbildung
  • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
  • § 45 Zulassung in besonderen Fällen

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG):

  • § 77 Beginn der Berufsschulpflicht
  • § 78 Dauer der Berufsschulpflicht

Freigabevermerk

19.01.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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Ortsrecht

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