
411 Gewerbe
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung eines Gewerbes Gewerbefreiheit, d.h. nach Erstattung der Gewerbeanzeige bei der Gemeinde kann der Gewerbebetrieb aufgenommen werden. Für bestimmte Gewerbezweige ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Aufgaben:
- Grundsatzfragen Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Spielhallenerlaubnis
- Nichtraucherschutz
- Handwerksrecht
- Preisüberwachung
- Reisegewerbe
- Sonn- und Feiertagsrecht
- Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung
- Festsetzung für Messen, Märkte und Ausstellungen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen (über 4 Tage Veranstaltungsdauer)
- Gaststättenrechtliche Erlaubnisse
- Bekämpfung der Schwarzarbeit



